AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Print-Production - Nina Krois

Nachstehend ist die Firma Print-Production - Nina Krois mit Agentur betitelt. Der Auftraggeber ist mit Kunde beschrieben.

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1    Die Agentur Print-Production - Nina Krois  erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2    Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen von Schrifterfordernissen.
1.3    Allfällige Geschäftsbedingungenen werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens
besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2    Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke, Proofs und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt und die Agentur übernimmt keine Haftung für Farbabweichungen, Materialänderungen oder Änderungen im Produktionsverfahren.
2.3    Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1    Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt ausschließlich im eigenen Namen, ebenso wird die Rechnung auf die Agentur fakturiert und dann dem Kunden weiter verrechnet. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3    Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

4. Zustandekommen der Vertrages
4.1    Basis für den Vertragsabschluß ist ein gültiges Angebot der Agentur, das einen Geltungszeitraum von 4 Wochen ab Offerterstellung hat. Eine schriftliche Auftragserteilung mit Leistungsumfang und dem Preis muß an die Agentur mit Unterschrift und Firmenstempel übermittelt werden. Die Agentur übermittelt nach dem Erhalt der schriftlichen Auftragserteilung innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung. Ohne diese kommt kein rechtsgültiges Geschäft zu stande.
4.2    Die Auftragsbestätigung der Fa. Print-Production ist bindend. Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der Auftragsbestätigung, jedoch nur, wenn noch nicht mit der Produktion begonnen wurde.
4.3    Technische Änderungen sowie produktionsbedingte und drucktechnische Änderungen/Abweichungen in Stückzahl, Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

5. Preise
5.1    Etwaige Änderungen, z.B. bei Materialkosten, Lohnkosten, Umsatzsteuer, Frachtkosten und Versicherungsprämien, welche nach Erstellung des Auftrages erfolgen, gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Kunden, ohne dass etwaige Erhöhungen dem Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen.
5.2    Alle Preise verstehen sich ohne gestzlicher MwSt. Druck- und/oder Eingabefehler auf der Homepage berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5.3    Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich und haben einen Geltungszeitraum von 4 Wochen ab Offertlegung. Sofern sich die veranschlagten Kosten tatsächlich um mehr als 20% erhöhen sollten, ist die Agentur verpflichtet, dies dem Kunden mitzuteilen. Die Kostenerhöhung gilt vom Kunden als genehmigt, sofern dieser nicht binnen 3 Tagen schrifltich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen in Auftrag gibt. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass etwa eingeräumte Vorzugskonditionen nur dann Gültigkeit behalten, wenn das vereinbarte Zahlungsziel eingehalten wird, andernfalls entfallen die gewährten Vorzugskonditionen.

6. Termine
6.1    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Hierfür erstellt die Agentur einen Produktionsplan, bei diesem müssen beide Seiten die Vorgegebenen Termine genauestens einhalten, und schriftlich bestätigen.
6.2    Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3    Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung
7.1    Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B.: Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen, noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

7.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar
8.1    Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
8.2    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
8.3    Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.5    Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung
9.1    Die von der Agentur und dem Kunden angenommene Auftragsbestätigung beinhaltet die Verpflichtung des Kunden, bei Erstaufträgen eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Preises vor Leistung zu bezahlen. Diese Anzahlung hat innerhalb von 3 Tagen ab Auftragsbestätigung zu erfolgen und gilt erst dann als erbracht wenn die Bedingungen aus Punkt 9.3 erfüllt sind. Widrigenfalls die Agentur den Auftrag nicht durchführt. Bei Aufträgen im Anschluß und reibungslosen Ablauf werden die Zahlungsbedingungen neu abgesprochen und werden schriftlich auf jedem Angebot festgehalten. Die restlichen 50% des vereinbarten Preises sind vom Auftraggeber sofort bei Lieferung und Rechnungslegung zu bezahlen.
9.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten einzustellen, bzw. Unter Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
9.3    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Checks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
9.4    Pinzipell werden keine Rabatte eingeräumt, in Ausnahmefällen bedarf es jedoch einer schriftlichen Bestätigung des Rabattes durch die Agentur.
9.5    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Versand und Gefahrübergang
10.1    Alle Waren werden innerhalb Österreichs auf Gefahr des Kunden versandt. Waren werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten versichert. Der Kunde hält uns für Hilfestellungen im Rahmen der Ladetätigkeit schad- und klaglos.
10.2    Etwaige Zollkosten werden dem Kunden 1:1 weiter verrechnet.

11. Gewährleistung
11.1    Die Agentur leistet für Mängel der Ware nach Wahl der Agentur, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
11.2    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
11.3    Der Kunde muß der Agentur offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
11.4    Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Agentur die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
11.5    Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Agentur nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.